10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt (gilt unabhängig vom Fahrzeugtyp). Kinder/Jugendliche leisten grundsätzlich ebenfalls diese Zuzahlung; Befreiungen richten sich nach den üblichen Kassen-Regeln.

Bsp. Rechnungen:

Gesamtkosten der Krankenfahrt 77,50 € zahlen Sie hier von 10% die gesetzliche Zuzahlung das wäre in dem Falle 7,75 €

Gesamtkosten der Krankenfahrt 112,50 € zahlen Sie hier von 10% die gesetzliche Zusazahlung max 10,00 €

Gesamtkosten der Krankenfahrt 43,50 € zahlen Sie hier von 10% die gesetzliche Zuzahlung von min. 5,00 €