tDas Taxi-ABC für Tübingen
A
- Abholort Der von Ihnen bei der Buchung angegebene Ort, an dem Ihre Fahrt beginnt. Das kann Ihre Haustür, der Tübinger Hauptbahnhof, eine Klinik oder jeder andere beliebige Punkt in unserem Einzugsgebiet sein.
- Anfahrt Die Fahrt unseres Taxis zu Ihrem gewünschten Abholort. Innerhalb des Pflichtfahrgebiets Tübingen ist die Anfahrt für Sie selbstverständlich kostenlos.
- Airport-Shuttle Ein anderer Begriff für Flughafentransfer. Wir bringen Sie pünktlich und stressfrei zu Flughäfen wie Stuttgart (STR), Frankfurt (FRA) oder Zürich (ZRH) und holen Sie dort auch wieder ab.
B
- Beförderungspflicht Innerhalb des offiziellen Pflichtfahrgebiets (Tübingen und Umgebung) sind wir gesetzlich verpflichtet, Fahrgäste zu befördern, sofern die Sicherheit der Fahrt gewährleistet ist.
- Bestrahlungsfahrt Eine spezielle Form der Krankenfahrt für Patienten, die regelmäßig zur Strahlentherapie müssen. Diese Fahrten können wir in der Regel direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
D
- Dialysefahrt Regelmäßige Krankenfahrten für Dialysepatienten. Wir sorgen für einen pünktlichen und bequemen Transport zur Behandlung und zurück nach Hause.
F
- Festpreis Für Fahrten, die über das Pflichtfahrgebiet Tübingen hinausgehen (z. B. Flughafentransfers), vereinbaren wir mit Ihnen vorab einen verbindlichen Festpreis. So haben Sie volle Kostenkontrolle, unabhängig von Verkehr oder Fahrzeit.
- Fernfahrt Jede Fahrt, deren Ziel außerhalb unseres Pflichtfahrgebiets liegt. Für diese Fahrten gelten unsere günstigen Festpreise.
- Flughafentransfer Unser Service, der Sie sicher und pünktlich zum Flughafen Ihrer Wahl und wieder zurückbringt. Wir überwachen Ihre Flugzeiten, um auf Verspätungen reagieren zu können – ohne zusätzliche Kosten für Sie.
G
- Großraumtaxi Ein Fahrzeug (meist ein Van oder Bus), das Platz für mehr als vier Fahrgäste bietet (in der Regel bis zu 8 Personen). Ideal für Gruppen oder Familien. Bitte bei der Bestellung angeben.
- Grundgebühr Der Betrag, der zu Beginn jeder Taxifahrt auf dem Taxameter erscheint, sobald dieser eingeschaltet wird. Die Höhe ist in der örtlichen Tarifordnung festgelegt.
K
- Kindersitz / Sitzerhöhung Die Sicherheit unserer kleinen Fahrgäste hat oberste Priorität. Auf Wunsch stellen wir Ihnen selbstverständlich kostenlos passende Kindersitze oder Sitzerhöhungen zur Verfügung. Bitte geben Sie den Bedarf bei der Buchung an.
- Kilometerpreis Der Preis, der pro gefahrenem Kilometer berechnet wird. Die Höhe ist ebenfalls in der städtischen Tarifordnung für Tübingen festgelegt und wird vom Taxameter automatisch berechnet.
- Krankenfahrt / Patientenfahrt Fahrten zu medizinischen Einrichtungen (Arzt, Krankenhaus, Reha, Therapie). Als zugelassener Partner aller Krankenkassen können wir diese Fahrten bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung („Transportschein“) direkt mit Ihrer Kasse abrechnen.
- Kurierfahrt Der schnelle und direkte Transport von Dokumenten, Paketen oder anderen eiligen Gütern von A nach B.
P
- Personenbeförderungsschein (P-Schein) Die amtliche Erlaubnis, die jeder Taxifahrer besitzen muss. Sie bestätigt die persönliche und gesundheitliche Eignung sowie fundierte Ortskenntnisse.
- Pflichtfahrgebiet Das gesetzlich definierte Gebiet, in dem Taxis zur Beförderung zum offiziellen Taxitarif verpflichtet sind. Für uns umfasst dies das Stadtgebiet Tübingen inklusive aller Stadtteile.
Q
- Quittung Sie erhalten von uns für jede Fahrt eine ordnungsgemäse Quittung. Diese können Sie für Ihre Spesenabrechnung oder die Steuererklärung verwenden.
T
- Tarifordnung Die von der Stadt Tübingen erlassene Rechtsverordnung, die alle Fahrpreise (Grundgebühr, Kilometerpreis, Wartezeit) für Taxis im Pflichtfahrgebiet verbindlich regelt.
- Taxameter Das geeichte Messgerät im Fahrzeug, das den Fahrpreis exakt nach der zurückgelegten Strecke und der verkehrsbedingten Wartezeit berechnet.
- Taxi in Tübingen Ein Taxi in Tübingen ist ein behördlich konzessioniertes Fahrzeug, das der Personenbeförderung dient und strengen Auflagen unterliegt. Sie erkennen ein offizielles Tübinger Taxi an Merkmalen wie dem Dachschild, der hellen, elfenbeinfarbenen Lackierung und einer Ordnungsnummer in der Heckscheibe. Die Fahrer müssen einen Personenbeförderungsschein sowie exzellente Ortskenntnisse nachweisen. Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebiets werden fair und transparent über den geeichten Taxameter gemäß der städtischen Tarifordnung abgerechnet. Diese Merkmale garantieren Ihnen eine sichere und professionelle Beförderung.
V
- Verordnung einer Krankenbeförderung Auch „Transportschein“ genannt. Dieses Formular wird von Ihrem Arzt ausgestellt und ist die Voraussetzung dafür, dass wir Krankenfahrten mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können.
- Vorbestellung Die Buchung einer Taxifahrt für einen späteren Zeitpunkt. Besonders für wichtige Termine wie einen Flughafentransfer oder eine frühmorgendliche Fahrt zum Bahnhof empfehlen wir eine Vorbestellung, um Pünktlichkeit zu garantieren.
W
- Wartezeit Die Zeit, in der das Taxi verkehrsbedingt (z. B. an einer Ampel, im Stau) steht oder auf Ihren Wunsch hin wartet. Auch diese wird vom Taxameter nach dem gültigen Tarif berechnet.