Wann brauche ich keine Genehmigung der Krankenkasse?
Genehmigungsfrei sind i. d. R. Verordnungen zu:

  • Stationärer Behandlung (Aufnahme/Entlassung/Verlegung).

  • Vor- und nachstationärer Behandlung im Krankenhaus.

  • Teilstationärer Behandlung (z. B. Tagesklinik).

  • In seltenen Fällen: ambulante Operation, wenn diese aus besonderen Gründen eine sonst notwendige stationäre Behandlung ersetzt (stationsersetzend). KBVKV Westfalen-Lippe

Gilt das für Taxi/Mietwagen UND KTW?
Ja – wenn eine stationäre/teilstationäre/vor-/nachstationäre Behandlung vorliegt und die medizinische Notwendigkeit des gewählten Beförderungsmittels (Taxi/Mietwagen oder KTW) vom Arzt begründet ist. Bei Rettungsfahrten ist ohnehin keine Genehmigung nötig.