Wann brauche ich keine Genehmigung der Krankenkasse?
Genehmigungsfrei sind i. d. R. Verordnungen zu:
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Stationärer Behandlung (Aufnahme/Entlassung/Verlegung).
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Vor- und nachstationärer Behandlung im Krankenhaus.
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Teilstationärer Behandlung (z. B. Tagesklinik).
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In seltenen Fällen: ambulante Operation, wenn diese aus besonderen Gründen eine sonst notwendige stationäre Behandlung ersetzt (stationsersetzend). KBVKV Westfalen-Lippe
Gilt das für Taxi/Mietwagen UND KTW?
Ja – wenn eine stationäre/teilstationäre/vor-/nachstationäre Behandlung vorliegt und die medizinische Notwendigkeit des gewählten Beförderungsmittels (Taxi/Mietwagen oder KTW) vom Arzt begründet ist. Bei Rettungsfahrten ist ohnehin keine Genehmigung nötig.