Welche Fahrten zur ambulanten Behandlung sind genehmigungspflichtig?
Grundsatz: Ambulante Fahrten sind nur ausnahmsweise verordnungsfähig und dann meist vorab genehmigungspflichtig. Typische Fälle:
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Schwer mobil eingeschränkt (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG/Bl/H oder Pflegegrad 4–5; Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung).
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Taxi/Mietwagen: ohne Genehmigung (Genehmigungsfiktion).
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KTW: mit Genehmigung. KBVUngültige URL
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Vergleichbare Mobilitätseinschränkung ohne o. g. Nachweise, und die Behandlung dauert voraussichtlich ≥ 6 Monate → Genehmigung nötig. KBV
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Hochfrequente Serienfahrten: Dialyse, onkologische Strahlentherapie, parenterale Chemo → Genehmigung nötig. KBV
Wer holt die Genehmigung ein?
In der Regel der Versicherte bei seiner Krankenkasse (oft digital möglich). Viele Kassen erteilen bei Serienfahrten oder langfristigen Indikationen Rahmen-Genehmigungen.