Fahrten zur onkologischen Strahlentherapie sind ebenfalls genehmigungspflichtige Serienfahrten. Der Arzt stellt ein Verordnung einer Krankenbeföderung Muster 4 mit der voraussichtlichen Behandlungsfrequenz (z. B. 5× pro Woche für 6 Wochen) aus. Die Krankenkasse prüft und genehmigt die Fahrten, sodass Sie regelmäßig und pünktlich zu Ihren Terminen gebracht werden. Wir fahren Sie sicher und bequem zur Strahlentherapie in Tübingen und Umgebung.