Welche Fahrten zur ambulanten Behandlung sind genehmigungspflichtig?
Grundsatz: Ambulante Fahrten sind nur ausnahmsweise verordnungsfähig und dann meist vorab genehmigungspflichtig. Typische Fälle:

  1. Schwer mobil eingeschränkt (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG/Bl/H oder Pflegegrad 4–5; Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung).

    • Taxi/Mietwagen: ohne Genehmigung (Genehmigungsfiktion).

    • KTW: mit Genehmigung. KBVUngültige URL

  2. Vergleichbare Mobilitätseinschränkung ohne o. g. Nachweise, und die Behandlung dauert voraussichtlich ≥ 6 MonateGenehmigung nötig. KBV

  3. Hochfrequente Serienfahrten: Dialyse, onkologische Strahlentherapie, parenterale ChemoGenehmigung nötig. KBV

Wer holt die Genehmigung ein?
In der Regel der Versicherte bei seiner Krankenkasse (oft digital möglich). Viele Kassen erteilen bei Serienfahrten oder langfristigen Indikationen Rahmen-Genehmigungen.