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Krankenfahrten in Tübingen Taxi/Mietwagen oder KTW – was ist „richtig“?

Taxi/Mietwagen: sitzend, ohne Betreuung; inkl. Rollstuhl-/Liegendmietwagen, wenn keine medizinische Überwachung nötig ist. KTW: wenn Lagerung, Überwachung, infektiologischer Schutz oder medizinisches Personal notwendig ist.Die Auswahl trifft der Arzt nach medizinischer Notwendigkeit (Wirtschaftlichkeitsgebot).

Genehmigungspflichtige Fahrten (vorher genehmigen lassen)

Welche Fahrten zur ambulanten Behandlung sind genehmigungspflichtig?Grundsatz: Ambulante Fahrten sind nur ausnahmsweise verordnungsfähig und dann meist vorab genehmigungspflichtig. Typische Fälle: Schwer mobil eingeschränkt (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG/Bl/H oder Pflegegrad 4–5; Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung). Taxi/Mietwagen: ohne Genehmigung (Genehmigungsfiktion). KTW: mit Genehmigung. KBVUngültige URL Vergleichbare Mobilitätseinschränkung ohne o. g. Nachweise, und die Behandlung dauert voraussichtlich [...]

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