Eine schwere Erkrankung ist schon Belastung genug – niemand möchte sich zusätzlich fragen müssen, wer die Kosten für die Fahrt ins Krankenhaus oder zur onkologischen Praxis übernimmt. In diesem Beitrag erklären wir verständlich, wann die gesetzliche Krankenkasse Krankenfahrten mit dem Taxi bezahlt – insbesondere bei stationären Aufenthalten, ambulanten Behandlungen, Strahlentherapie und Chemotherapie.
Der Beitrag richtet sich vor allem an Patientinnen und Patienten im Raum Tübingen, die Krankenfahrten mit dem Taxi in Anspruch nehmen möchten.
1. Was sind Krankenfahrten überhaupt?
Unter Krankenfahrten versteht man Fahrten, die im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Behandlung stehen – ohne dass während der Fahrt medizinisches Fachpersonal benötigt wird. Das kann z. B. sein:
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Taxi oder Mietwagen
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öffentlicher Nahverkehr
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eigenes Auto oder das Auto von Angehörigen
Sobald es um Taxi-/Mietwagen-Fahrten geht, spricht man im Gesetz von Krankenfahrten. Grundlage ist § 60 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).Gesetze im Internet+1
Wichtig: Damit ein Taxi-Unternehmen die Fahrt mit der Krankenkasse abrechnen darf, braucht es in der Regel eine **ärztliche Verordnung für Krankenbeförderung (Muster 4, „Transportschein“) **. Ohne diese Verordnung gilt die Fahrt als normale Privatfahrt.
2. Grundprinzip: Wann zahlt die Krankenkasse Krankenfahrten?
Ganz grob gilt:
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Die Fahrt muss im Zusammenhang mit einer Kassenleistung (z. B. Krankenhausbehandlung, Strahlen-/Chemotherapie) stehen.BMG+1
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Sie muss medizinisch notwendig sein (z. B. weil der Patient nicht eigenständig mit Bus/Auto fahren kann).Wikipedia
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Es ist fast immer eine ärztliche Verordnung nötig – bei vielen ambulanten Fahrten zusätzlich eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse.betanet+1
3. Stationäre Aufenthalte: Wann Taxi-Krankenfahrten bezahlt werden
Für stationäre Krankenhausaufenthalte (Aufnahme und Entlassung) sind die Regeln relativ klar und versichertenfreundlich:
Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten (auch mit Taxi), wenn sie:
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zur stationären Aufnahme in ein Krankenhaus führen
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zur Entlassung aus dem Krankenhaus nach Hause oder in eine andere Einrichtung führen
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zur Verlegung in ein anderes Krankenhaus führen
Diese Fahrten gelten als Regelfall und brauchen in der Regel keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse – die ärztliche Verordnung genügt.betanet+1
Ebenfalls eingeschlossen sind Fahrten:
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zu vor- oder nachstationären Behandlungen, wenn dadurch ein stationärer Aufenthalt vermieden oder verkürzt wird
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zu bestimmten ambulanten Operationen, wenn sie einen Krankenhausaufenthalt ersetzenbetanet+1
4. Ambulante Behandlungen: Ausnahme statt Regel
Seit der Gesundheitsreform 2004 gilt:
Für normale ambulante Arztbesuche (z. B. Kontrolle beim Hausarzt oder Facharzt) übernimmt die Krankenkasse die Fahrkosten grundsätzlich nicht. Diese Fahrten müssen Patientinnen und Patienten meist selbst zahlen.Wikipedia
Ausnahmen sind aber möglich – und hier kommen u. a. Strahlentherapie und Chemotherapie ins Spiel.
4.1 Wer bekommt Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung bezahlt?
Die Krankenkasse kann Fahrkosten zur ambulanten Behandlung (Taxi/Mietwagen) übernehmen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:BMG+2Gemeinsamer Bundesausschuss+2
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Schwerbehinderung
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Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen
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„aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung)
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„Bl“ (blind)
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„H“ (hilflos)
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Pflegegrad
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Pflegegrad 3, 4 oder 5
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Bei Pflegegrad 3 zusätzlich eine ärztlich bestätigte dauerhafte, erhebliche Mobilitätseinschränkung
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Schwerwiegende Erkrankung mit hochfrequenter Behandlung, z. B.:
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onkologische Strahlentherapie
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onkologische Chemotherapie
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DialyseKBV – Startseite+1
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In diesen Fällen darf der Arzt eine Krankenfahrt verordnen. Für die meisten dieser Fahrten zur ambulanten Behandlung ist aber eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse vorgeschrieben – außer bei einigen klar definierten Ausnahmen (z. B. bestimmte Dialyse-/Onko-Fälle je nach Kasse).betanet+1
5. Strahlentherapie & Chemotherapie: Spezielle Regeln für Krankenfahrten
Für viele Patientinnen und Patienten in Tübingen sind Strahlentherapie und Chemotherapie der wichtigste Anlass für regelmäßige Krankenfahrten – oft mehrere Termine pro Woche.
Diese Behandlungen gelten in der Krankentransport-Richtlinie als „hochfrequente Behandlungen bei schwerwiegender Erkrankung“. Deshalb können sie – bei vorliegender medizinischer Notwendigkeit – einen Anspruch auf Krankenfahrten mit dem Taxi auslösen.KBV – Startseite+1
Typischer Ablauf:
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Arztbesuch in der Onkologie/Strahlentherapie
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Der Arzt prüft, ob die Kriterien (z. B. Schwerbehinderung, Pflegegrad oder Schwere der Erkrankung) erfüllt sind.
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Wenn ja, stellt er eine Verordnung zur Krankenbeförderung (Muster 4) aus.
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Vorherige Genehmigung der Krankenkasse
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Die Verordnung wird bei der Krankenkasse eingereicht.
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Viele Kassen genehmigen gleich eine Serie von Fahrten (z. B. für die gesamte Chemostrecke oder Strahlenserie).Gemeinsamer Bundesausschuss+1
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Durchführung der Krankenfahrten mit dem Taxi
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Mit genehmigter Verordnung kann die Fahrt in der Regel direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
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Der Patient zahlt nur die gesetzliche Zuzahlung (siehe Abschnitt 6), solange er nicht befreit ist.
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6. Zuzahlung: Was müssen Patientinnen und Patienten selbst zahlen?
uch wenn die Krankenkasse die Krankenfahrt übernimmt, ist in den meisten Fällen eine gesetzliche Zuzahlung fällig:
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10 % des Fahrpreises,
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mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt,
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Hin- und Rückfahrt gelten jeweils als eigene Fahrt.BMG+1
Besonderheit:
Diese Zuzahlung muss auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren geleistet werden – im Gegensatz zu vielen anderen Leistungen der GKV.BARMER+1
Wer viele Zuzahlungen leisten muss, kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Ab einer bestimmten Belastungsgrenze (in der Regel 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %) kann man sich für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreien lassen.Wikipedia
7. Übersicht: Was zahlt die Krankenkasse bei Krankenfahrten (Taxi)?
Stationäre Behandlung
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Aufnahme ins Krankenhaus → in der Regel Kostenübernahme
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Entlassung nach Hause oder in eine andere Einrichtung → Kostenübernahme
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Verlegung in ein anderes Krankenhaus → Kostenübernahme
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Vor- und nachstationäre Behandlungen, wenn stationäre Aufenthalte vermieden/verkürzt werden → Kostenübernahmebetanet+1
Ambulante Behandlung (allgemein)
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„Normale“ Kontrolltermine beim Arzt → meist keine Kostenübernahme
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Nur Rezept abholen / Befund abholen → keine KostenübernahmeWikipedia+1
Ambulante Strahlentherapie / Chemotherapie
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Schwerwiegende Erkrankung + hochfrequente Behandlung (z. B. Chemo/Strahlenserie)
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UND medizinische Notwendigkeit eines Taxis (z. B. stark geschwächt, Infektionsgefahr, eingeschränkte Mobilität)
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→ Kostenübernahme möglich, meist nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse.KBV – Startseite+1
Besondere Personengruppen
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Schwerbehindert mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ → Kostenübernahme bei vielen ambulanten Fahrten
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Pflegegrad 3, 4, 5 (bei PG 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung) → Kostenübernahme möglichBMG+1
8. Krankenfahrten mit dem Taxi in Tübingen – so läuft es in der Praxis
Für Patientinnen und Patienten im Raum Tübingen sieht der praktische Ablauf meist so aus:
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Vor der Behandlung
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Mit dem behandelnden Arzt klären, ob eine Verordnung für Krankenfahrten möglich ist (z. B. bei Strahlentherapie, Chemotherapie, Dialyse, schwerer Mobilitätseinschränkung).
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Verordnung (Muster 4) ausstellen lassen.
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Bei ambulanten Serienbehandlungen
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Verordnung an die Krankenkasse schicken
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Genehmigung für die Serie von Krankenfahrten abwarten (häufig pauschal für mehrere Wochen/Monate).
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Taxi-Unternehmen auswählen
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Ein Taxi-Unternehmen in Tübingen wählen, das Krankenfahrten mit Kasse abrechnen kann.
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Transportschein/Verordnung bei der ersten Fahrt vorlegen.
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Während der Therapie
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Zu jedem Termin pünktlich abgeholt werden
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Zuzahlung pro Fahrt bereithalten (sofern keine Befreiung vorliegt).
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9. Wichtiger Hinweis zu en Krankenfahrten
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Die konkreten Regeln können sich je nach Krankenkasse und individueller Situation unterscheiden.
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Grundlage sind § 60 SGB V sowie die Krankentransport-Richtlinie des G-BA, die regelmäßig aktualisiert wird (Stand: 2025).Gesetze im Internet+1
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Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und keinen verbindlichen Auskunftsbescheid Ihrer Krankenkasse.