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Krankenfahrten in Tübingen Taxi/Mietwagen oder KTW – was ist „richtig“?

Taxi/Mietwagen: sitzend, ohne Betreuung; inkl. Rollstuhl-/Liegendmietwagen, wenn keine medizinische Überwachung nötig ist. KTW: wenn Lagerung, Überwachung, infektiologischer Schutz oder medizinisches Personal notwendig ist.Die Auswahl trifft der Arzt nach medizinischer Notwendigkeit (Wirtschaftlichkeitsgebot).

Genehmigungspflichtige Fahrten (vorher genehmigen lassen)

Welche Fahrten zur ambulanten Behandlung sind genehmigungspflichtig?Grundsatz: Ambulante Fahrten sind nur ausnahmsweise verordnungsfähig und dann meist vorab genehmigungspflichtig. Typische Fälle: Schwer mobil eingeschränkt (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG/Bl/H oder Pflegegrad 4–5; Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung). Taxi/Mietwagen: ohne Genehmigung (Genehmigungsfiktion). KTW: mit Genehmigung. KBVUngültige URL Vergleichbare Mobilitätseinschränkung ohne o. g. Nachweise, und die Behandlung dauert voraussichtlich [...]

Genehmigungsfreie Krankenfahrten (keine vorherige gesetzliche Kassen-Genehmigung)

Wann brauche ich keine Genehmigung der Krankenkasse?Genehmigungsfrei sind i. d. R. Verordnungen zu: Stationärer Behandlung (Aufnahme/Entlassung/Verlegung). Vor- und nachstationärer Behandlung im Krankenhaus. Teilstationärer Behandlung (z. B. Tagesklinik). In seltenen Fällen: ambulante Operation, wenn diese aus besonderen Gründen eine sonst notwendige stationäre Behandlung ersetzt (stationsersetzend). KBVKV Westfalen-Lippe Gilt das für Taxi/Mietwagen UND KTW?Ja – wenn [...]

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