
Krankenfahrt als Ferntaxi – wann die Krankenkasse die Langstrecke zahlt
Verfasst von
Yasin Akbulut
Inh. Taxi Akbulut Tübingen
Krankenfahrt als Ferntaxi – wann die Krankenkasse die Langstrecke zahlt
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt eine Krankenfahrt auch über hunderte Kilometer – wenn sie ärztlich verordnet, bei ambulanter Behandlung vorab genehmigt ist und zur nächsterreichbaren geeigneten Klinik führt. Wir rechnen solche Fahrten direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.
Wir fahren seit 1986 in Tübingen, und Krankenfahrten gehören fest zu unserem Alltag. Die meisten davon sind kurz: zur Dialyse, in die Strahlentherapie, ans Universitätsklinikum auf dem Schnarrenberg. Ein Teil führt aber weit hinaus, etwa zu einer Spezialklinik in Hannover. Genau bei diesen Langstrecken entstehen die meisten Fragen, und um die geht es hier.
Kurz beantwortet
FrageAntwort Zahlt die Kasse auch lange Strecken?Ja, bis zur nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsstätte Brauche ich eine Verordnung?Ja, immer (Verordnung einer Krankenbeförderung) Brauche ich eine Genehmigung?Bei ambulanter Behandlung meist ja, bei stationärer nein Was zahle ich selbst?10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt Muss ich in Vorkasse gehen?Nein, wir rechnen direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab
Wann die Krankenkasse eine Krankenfahrt bezahlt
Drei Dinge müssen zusammenkommen: eine ärztliche Verordnung, bei ambulanter Behandlung eine Genehmigung der Kasse und ein medizinischer Grund, warum Sie nicht mit Bus, Bahn oder dem eigenen Auto fahren können. Rechtsgrundlage sind § 60 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Die Verordnung
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ aus (Muster 4). Darauf steht, wohin Sie fahren, warum und mit welchem Beförderungsmittel. Für uns zählt das Feld „Taxi/Mietwagen“. Ohne diesen Schein können wir nicht mit der Kasse abrechnen.
Die Genehmigung
Fahrten zu einer stationären Behandlung brauchen keine Genehmigung der Kasse. Das gilt auch für die Fahrt nach Hause nach der Entlassung.
Fahrten zu einer ambulanten Behandlung muss die Kasse vorher genehmigen. Ausnahmen, bei denen die Genehmigung als erteilt gilt:
- Pflegegrad 4 oder 5
- Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H
Serienfahrten zur Dialyse sowie zur onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie nennt die Richtlinie ausdrücklich als Ausnahmefall. Die Genehmigung beantragen Sie dafür einmal, dann gilt sie für die ganze Behandlungsreihe.
Die Regel, die bei Langstrecken entscheidet
Die Kasse zahlt die Fahrt zur nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsstätte. Das ist der Punkt, an dem Fernfahrten scheitern oder gelingen.
Wenn Ihre Behandlung nur in einer bestimmten Spezialklinik möglich ist, übernimmt die Kasse auch 400 oder 500 Kilometer. Entscheiden Sie sich dagegen aus persönlichen Gründen für eine weiter entfernte Klinik, obwohl eine nähere dieselbe Behandlung anbietet, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Unser Rat aus vielen Telefonaten: Lassen Sie sich die Begründung für die entfernte Klinik schon auf die Verordnung schreiben. Das beschleunigt die Genehmigung spürbar.
So läuft die Direktabrechnung mit Ihrer Krankenkasse
Sie geben uns die Verordnung und, falls nötig, die Genehmigung. Den Rest der Abrechnung erledigen wir mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Sie gehen nicht in Vorkasse und reichen keine Belege ein.
- Verordnung holen: Ihre Praxis stellt Muster 4 aus, Feld „Taxi/Mietwagen“.
- Genehmigung einholen: bei ambulanter Behandlung vor der ersten Fahrt bei Ihrer Kasse. Bei Pflegegrad 4/5 oder Merkzeichen aG, Bl, H entfällt dieser Schritt.
- Fahrt buchen: online auf unserer Website oder per WhatsApp. Nennen Sie uns Termin, Zieladresse und ob ein Rollstuhl mitfährt.
- Unterlagen übergeben: Verordnung und Genehmigung geben Sie bei der ersten Fahrt unserem Fahrer mit.
- Zuzahlung leisten: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt.
- Abrechnung: Den übrigen Betrag rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab.
Zuzahlungsbefreiung
Haben Sie eine Befreiungsbescheinigung Ihrer Kasse, zeigen Sie sie einfach bei der Fahrt vor. Dann entfällt die Zuzahlung. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % Ihres jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei 1 %.
Arbeitsunfall, Wegeunfall, Schulunfall
Hier ist nicht die Krankenkasse zuständig, sondern die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Auch mit ihnen rechnen wir direkt ab. Eine Zuzahlung fällt in diesem Fall nicht an.
Privat versichert?
Privatversicherte erhalten von uns eine monatliche Sammelrechnung. Sie reichen diese bei Ihrer Versicherung ein und überweisen uns den Betrag, sobald die Erstattung da ist. Sie müssen also nicht vorstrecken.
Langstreckentaxi und Ferntaxi: was bei weiten Fahrten anders ist
Eine Krankenfahrt über 400 Kilometer ist planerisch etwas anderes als die Fahrt zur Dialyse in Tübingen. Wir buchen dafür Fahrer und Fahrzeug für den ganzen Tag, bei Bedarf auch über mehrere Tage.
Bei Fernfahrten achten wir auf drei Dinge. Erstens die Pausen: Wer frisch operiert ist, sitzt nicht vier Stunden am Stück. Wir halten an, wann Sie es brauchen, und nicht erst an der übernächsten Raststätte. Zweitens der Rückweg: Wird die Entlassung verschoben, stimmen wir den neuen Termin mit Ihnen oder der Station ab. Drittens das Gepäck.
Für längere Klinikaufenthalte reicht der Kofferraum einer Limousine oft nicht. Im Mercedes-Benz E-Klasse T-Modell haben vier Koffer Platz, in der V-Klasse sieben – dann kann auch eine Begleitperson mit eigenem Gepäck mitfahren.
Eine Fahrgästin haben wir einmal bis nach Hannover gefahren. Sie hat uns danach eine Bewertung geschrieben, und unsere Antwort begann mit dem Satz, dass die Fahrt wie im Fluge verging. So soll es auf der Langstrecke sein.
Ferntaxi ohne Kassenleistung
Nicht jede weite Fahrt ist eine Krankenfahrt. Den Besuch bei Angehörigen in der Reha, die Heimfahrt nach einem Klinikaufenthalt ohne Verordnung oder die Fahrt zu einem Termin in einer anderen Stadt können Sie ganz normal als Ferntaxi buchen. Den Preis nennen wir Ihnen vorab.
Online buchen können Sie Krankenfahrten und Ferntaxi-Fahrten gleichermaßen, inklusive Änderung und Stornierung im eigenen Kundenkonto.
Was wir bei Krankenfahrten leisten – und was nicht
Wir sind ein Taxi- und Mietwagenbetrieb, kein Krankentransportdienst. Deshalb sagen wir vorab klar, wofür Sie uns buchen können.
Das übernehmen wirDas übernehmen wir nicht Abholung an der Wohnungstür, Begleitung bis in Praxis oder AmbulanzTragen im Treppenhaus, Tragestuhl Zusammenklappbarer Rollstuhl im KofferraumLiegendtransport Serienfahrten (Dialyse, Onkologie, Reha) zu fester Uhrzeit, möglichst mit demselben FahrerKrankentransportwagen (KTW) mit medizinischer Betreuung Direktabrechnung mit gesetzlicher Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und UnfallkasseMedizinische Beurteilung, ob eine Fahrt verordnungsfähig ist
Steht auf Ihrer Verordnung „KTW“ oder „liegend“, sind wir nicht die Richtigen. Dann hilft Ihnen ein Krankentransportdienst weiter. Ob Taxi oder KTW, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.
Der feste Fahrer bei Serienfahrten ist kein Nebenpunkt. Wer dreimal pro Woche zur Dialyse fährt, möchte nicht jedes Mal erklären, wo der Hauseingang ist.
Häufige Fragen
Sind Sie auch wirklich pünktlich da?
Selbstverständlich werden wir pünktlich für Sie da sein. Das belegen über 600 Bewertungen mit durchschnittlich 4,9 von 5 Sternen bei Google und ProvenExpert (Stand: September 2026).
Übernimmt die Krankenkasse auch eine Fahrt in eine andere Stadt?
Ja, wenn die Behandlung dort medizinisch notwendig ist und es keine nähere geeignete Klinik gibt. Wählen Sie aus persönlichen Gründen eine weiter entfernte Klinik, zahlen Sie die Mehrkosten selbst.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer Krankenfahrt?
Sie beträgt 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt. Mit einer Befreiungsbescheinigung Ihrer Krankenkasse entfällt sie.
Muss ich die Fahrt vorstrecken?
Nein. Bei gesetzlich Versicherten rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab. Privatversicherte erhalten eine monatliche Sammelrechnung und zahlen erst nach der Erstattung durch ihre Versicherung.
Kann ich im Rollstuhl sitzen bleiben?
Nein. Wir nehmen einen zusammenklappbaren Rollstuhl im Kofferraum mit. Sie steigen dafür ins Fahrzeug um. Einen Liegendtransport oder Tragestuhl bieten wir nicht an.
Krankenfahrt oder Ferntaxi buchen
Buchen Sie Ihre Fahrt direkt online – mit Änderung und Stornierung im Kundenkonto. Für Rückfragen zur Verordnung erreichen Sie uns per WhatsApp.
Taxi Akbulut Tübingen · Schwärzlocher Straße 37, 72070 Tübingen · taxi-akbulut.de
Yasin Akbulut
Geschäftsführender Gesellschafter, Taxi Akbulut Tübingen
Seit 2006 in der Taxibranche, zweite Generation im 1986 gegründeten Familienbetrieb. Verantwortet den digitalen Bereich des Unternehmens.
Zuletzt aktualisiert: 27.09.2026
Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt den Ablauf der Beförderung und der Abrechnung. Ob eine Fahrt medizinisch notwendig ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, über die Kostenübernahme Ihre Krankenkasse.
Yasin Akbulut
Taxiunternehmer und Taxifahrer seit +20 Jahren. Weiterhin mit Leidenschaft dabei.
