Die häufigste Frage vor einer Krankenfahrt zum Universitätsklinikum lautet nicht „Wer fährt?“, sondern „Wer unterschreibt?“. Hausarzt, Facharzt, Klinikambulanz oder Station: Wer die Verordnung ausstellt, hängt vom Anlass ab. Taxi Akbulut Tübingen erklärt es, damit Sie nicht zweimal laufen müssen.
Ambulanztermin am UKT
Für einen Termin in einer Spezialambulanz stellt in der Regel die überweisende Praxis die Verordnung aus, oft der Hausarzt. Die Ambulanz selbst kann sie ebenfalls ausstellen, wenn sie die Behandlung führt.
Stationäre Aufnahme
Die einweisende Praxis oder die Klinik stellt die Verordnung aus; eine Genehmigung der Kasse ist nicht nötig. Auch nachträglich möglich, wenn die Notwendigkeit erst am Aufnahmetag feststeht.
Entlassung
Die Verordnung für die Heimfahrt stellt der Stationsarzt aus. Fragen Sie beim Entlassgespräch danach; das Entlassmanagement kümmert sich.
Wann die Kasse zustimmen muss
Bei ambulanten Terminen ja, außer bei Pflegegrad 4 und 5, Pflegegrad 3 mit Mobilitätseinschränkung oder Merkzeichen aG, Bl, H, und außer bei ambulanten Operationen. Bei Serienbehandlungen wie Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie genehmigt die Kasse meist die ganze Serie mit einem Antrag.
Wenn die Verordnung fehlt
Fehlt sie am Fahrtag, fahren wir trotzdem. Wird sie nachträglich ausgestellt, rechnen wir nachträglich mit der Kasse ab; sonst gilt der Taxitarif. Wir sagen Ihnen vorher, was passiert.
Verordnung einreichen
Foto per WhatsApp oder Anruf unter +49 7071 143 85 91. Alles zum Formular: Muster-4-Verordnung.

