Nicht jede Fahrt zur Hautklinik ist eine Krankenfahrt mit Kassenabrechnung. Wer privat versichert ist, eine Laserbehandlung oder einen ästhetischen Eingriff als Selbstzahler wahrnimmt oder für einen Sprechstundentermin keine Genehmigung bekommt, fährt trotzdem mit uns, nur die Abrechnung läuft anders. Taxi Akbulut Tübingen erklärt die drei häufigsten Fälle für die Liebermeisterstraße 25.
Privat versichert oder Beihilfe
Privatpatienten erhalten von uns eine Rechnung mit Datum, Strecke und Betrag je Fahrt, wahlweise einzeln oder gesammelt pro Monat. Diese reichen Sie bei Ihrer Versicherung oder der Beihilfestelle ein. Die meisten verlangen eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Fahrt, lassen Sie sich diese gleich in der Klinik ausstellen.
Laser und ästhetische Eingriffe
Entfernung von Gefäßen, Narbenbehandlung, Lasertherapie bei Pigmentflecken: Vieles davon ist keine Kassenleistung, also auch keine Krankenfahrt. Nach einer Laserbehandlung im Gesicht möchte man aber nicht mit der Bahn fahren. Sie buchen ein normales Taxi, bei Bedarf mit Festpreis über die Online-Buchung, und der Fahrer wartet bei kurzen Terminen vor der Klinik.
Gesetzlich versichert, aber ohne Genehmigung
Wird eine Fahrt zur Sprechstunde nicht genehmigt, fahren wir Sie als reguläre Taxifahrt. Wichtig: Eine nachträgliche Genehmigung ist in der Regel nicht möglich, klären Sie das vor der Fahrt. Wir fragen gern bei Ihrer Kasse nach.
Quittung und Steuer
Für jede selbst bezahlte Fahrt erhalten Sie eine Quittung. Fahrten zu Ärzten und Kliniken können Sie als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. Sammeln Sie die Belege über das Jahr.
Innerhalb Tübingens
Für kurze Wege aus Lustnau, Derendingen oder der Südstadt zur Hautklinik gilt der normale Taxitarif. Was für Fahrten in der Stadt gilt, lesen Sie unter Taxi Tübingen.
Fahrt buchen
+49 7071 143 85 91 oder per WhatsApp. Sagen Sie uns, ob es eine Krankenfahrt mit Verordnung oder eine normale Taxifahrt ist.

