Taxi Akbulut Tübingen
Ratgeber Krankenfahrten

Muster 4 – Verordnung einer Krankenbeförderung: Kostenübernahme einfach erklärt

Wann zahlt die Krankenkasse Ihre Fahrt zur Behandlung? Was ist das Muster 4, wie hoch ist die Zuzahlung und wann braucht es eine Genehmigung? Hier finden Sie alle Antworten Schritt für Schritt – und wir übernehmen für Sie die direkte Abrechnung mit der Krankenkasse.

Was ist das Muster 4?

Das Muster 4 ist die „Verordnung einer Krankenbeförderung" – ein amtliches Formular, das Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ausstellt, wenn eine Fahrt zur Behandlung medizinisch notwendig ist. Es ist die Voraussetzung dafür, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten Ihrer Krankenfahrt übernimmt.

Rechtliche Grundlage sind § 60 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Mit einer gültigen Verordnung rechnen wir Ihre Fahrt direkt mit Ihrer Kasse ab – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Einen Überblick über alle Fahrten und Leistungen finden Sie auf unserer Hauptseite Krankenfahrten Tübingen.

Muster-4-Verordnung einer Krankenbeförderung wird am Taxi übergeben – Grundlage für die direkte Kassenabrechnung der Krankenfahrt in Tübingen
Muster 4 an den Fahrer übergeben – den Rest der Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen wir.

Wann übernimmt die Kasse die Fahrt?

Ohne vorherige Genehmigung (genehmigungsfrei)

In diesen Fällen genügt die Verordnung – eine Genehmigung der Krankenkasse ist nicht nötig:

Stationär / teilstationär

Fahrten zur stationären Aufnahme, Verlegung oder teilstationären Behandlung (z. B. Tagesklinik) – die Verordnung mit Behandlungszeitraum von–bis genügt.

Merkzeichen

Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) – die Genehmigung gilt als erteilt.

Pflegegrad

Pflegegrad 3 (mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung), Pflegegrad 4 oder 5 – die Genehmigung gilt als erteilt.

Mit einmaliger Genehmigung vor der ersten Fahrt

Diese Serienbehandlungen sind als Ausnahmefälle anerkannt und werden von den Kassen regelmäßig genehmigt – Sie holen die Genehmigung einmal ein, sie gilt dann für die gesamte Behandlungsserie:

Dauerbehandlungen (Dialyse, Strahlen- & Chemotherapie)

Dialyse sowie onkologische Strahlen- oder Chemotherapie mit hoher Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum – eine Verordnung kann die gesamte Serie abdecken, sodass Genehmigung und Papierkram nur einmal anfallen.

In anderen Fällen entscheidet die Krankenkasse individuell über die Genehmigung. Gerne klären wir das gemeinsam mit Ihnen vorab – rufen Sie uns einfach an. Alle unsere Krankenfahrten in Tübingen im Überblick.

In 4 Schritten zur bezahlten Krankenfahrt

  1. 1

    Verordnung beim Arzt holen

    Lassen Sie sich das Muster 4 von der behandelnden Praxis ausstellen. Bei Serienfahrten (z. B. Bestrahlung) unbedingt den vollständigen Behandlungszeitraum eintragen lassen.

  2. 2

    Ggf. Genehmigung der Kasse

    Bei Serienbehandlungen wie Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie reichen Sie das Muster 4 einmal vor der ersten Fahrt bei der Krankenkasse ein – die Genehmigung gilt dann für die ganze Serie. Stationäre und teilstationäre Fahrten sowie Fahrten mit Merkzeichen aG/Bl/H oder Pflegegrad 3–5 sind genehmigungsfrei.

  3. 3

    Fahrt bei uns buchen

    Nennen Sie uns Termin, Abhol- und Zieladresse – telefonisch, per WhatsApp oder online. Sie können auch buchen und die Genehmigung nachreichen.

  4. 4

    Wir fahren & rechnen ab

    Wir holen Sie an der Haustür ab, bringen Sie sicher zur Behandlung und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur die eventuelle Zuzahlung.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

10 %

der Fahrtkosten

min. 5 €

pro Fahrt

max. 10 €

pro Fahrt

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt – aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten. Wer die individuelle Belastungsgrenze erreicht hat und eine Befreiung besitzt, zahlt nichts.

Direkte Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen

AOKBarmerTKDAKIKKKKHBKKKnappschaftu. v. m.
Ratgeber & Tipps

Ratgeber
Muster-4-Verordnung

Support & Hilfe

Häufige Fragen
Muster-4-Verordnung

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen zur Krankenbeförderung und ersetzt keine individuelle Beratung. Über die konkrete Kostenübernahme und Genehmigung entscheidet Ihre Krankenkasse im Einzelfall. Stand der Angaben: gesetzliche Regelungen nach SGB V. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Krankenfahrt mit Kassenabrechnung buchen

Sie haben eine Verordnung oder eine Frage zur Kostenübernahme? Wir kümmern uns um alles – inklusive direkter Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Seit 1986 in Tübingen.

Verifizierte Kundenbewertungen

Was unsere Kunden über Taxi Akbulut Tübingen sagen:

Powered by ProvenExpert