Die meisten Fahrten zur Zahnklinik bezahlen Patientinnen und Patienten selbst, weil die Krankenkasse nur in besonderen Fällen eine Krankenfahrt übernimmt. Umso wichtiger ist es, die Fahrten sauber zu belegen: für die private Krankenversicherung, für die Beihilfe, für die Steuererklärung. Taxi Akbulut Tübingen erklärt, welche Belege Sie bekommen und was Sie damit tun können.
Die Quittung im Fahrzeug
Nach jeder bar oder mit Karte bezahlten Fahrt erhalten Sie eine Quittung mit Datum, Strecke und Betrag. Bitten Sie den Fahrer darum, wenn Sie sie nicht automatisch bekommen. Für Fahrten zur Osianderstraße 2-8 vermerken wir auf Wunsch die Klinik als Ziel.
Privat versichert oder Beihilfe
Privatversicherte reichen unsere Rechnung bei der Versicherung oder Beihilfestelle ein. Viele verlangen dazu eine ärztliche Bescheinigung, dass die Fahrt medizinisch notwendig war, etwa nach einer Behandlung in Narkose. Lassen Sie sich diese direkt in der Zahnklinik ausstellen. Auf Wunsch fassen wir mehrere Fahrten in einer Monatsrechnung zusammen.
Steuer: außergewöhnliche Belastung
Fahrten zu Ärzten, Zahnärzten und Kliniken können Sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben. Ob sich das auswirkt, hängt von Ihrer zumutbaren Eigenbelastung ab; sammeln Sie die Belege trotzdem über das Jahr, zusammen mit den Rechnungen der Zahnklinik.
Gesetzlich versichert mit Verordnung
Liegt eine Verordnung (Muster 4) vor, etwa nach einer ambulanten Operation oder mit Pflegegrad und Merkzeichen, rechnen wir direkt mit der Kasse ab. Sie erhalten dann eine Quittung über die gesetzliche Zuzahlung, die Sie für die Befreiungsgrenze Ihrer Kasse sammeln können. Alles dazu unter Krankenfahrten Tübingen.
Firmen und Einrichtungen
Wohnheime, Pflegeeinrichtungen und Unternehmen erhalten eine Sammelrechnung an ihre Adresse. Im Buchungsformular wählen Sie dazu die Rechnungsoption für Geschäftskunden.
Fahrt buchen
+49 7071 143 85 91 oder per WhatsApp. Sagen Sie uns, welche Art Beleg Sie brauchen, wir stellen ihn passend aus.

