
Krankenfahrten: Was ein Taxi in dieser Branche anders macht als jede andere Fahrt
Verfasst von
Yasin Akbulut
Inh. Taxi Akbulut Tübingen
Ein Fahrgast, der zur Dialyse fährt, hat drei Termine pro Woche. Über Monate, oft über Jahre. Er steigt bei uns nicht ein, weil er ein Auto braucht, sondern weil sein Behandlungsplan ohne die Fahrt nicht funktioniert.
Das ist der Unterschied zu jeder anderen Taxifahrt, und er zieht sich durch alles: durch die Zulassung, durch die Ausbildung der Fahrer, durch die Frage, an welcher Tür wir halten. Wer in diesem Bereich unterwegs ist, arbeitet weniger im Verkehrsgewerbe als am Rand des Gesundheitswesens.
Hier steht, was das konkret bedeutet.
Der Unterschied beginnt bei der Zulassung, nicht beim Fahrzeug
Ein Taxi darf eine Krankenfahrt nur dann mit der Krankenkasse abrechnen, wenn der Betrieb als Leistungserbringer zugelassen ist und ein Institutskennzeichen führt. Unseres lautet IK 600886089.
Dieses Kennzeichen ist der eigentliche Trennstrich in der Branche. Fahren darf ein Patient mit jedem konzessionierten Taxi. Aber nur ein zugelassener Betrieb kann direkt mit der Kasse abrechnen, sodass der Patient nichts vorlegen und nichts zurückfordern muss. Ohne Zulassung zahlt der Fahrgast erst den vollen Fahrpreis und läuft anschließend seinem Geld hinterher.
Grundlage jeder Abrechnung ist die ärztliche Verordnung auf dem Formular Muster 4. Wie sie ausgestellt wird, wann die Kasse zusätzlich genehmigen muss und wann nicht, steht ausführlich auf unserer Seite zur Muster-4-Verordnung.
Krankenfahrt ist nicht Krankentransport
Diese zwei Begriffe werden am Telefon fast täglich verwechselt, und die Verwechslung kann teuer werden.
Eine Krankenfahrt ist die sitzende Beförderung eines Patienten, der während der Fahrt keine medizinische Betreuung braucht. Dialyse, Strahlentherapie, Chemotherapie, Reha, Entlassung aus der Klinik. Das machen wir. Ein Krankentransport läuft über einen Krankentransportwagen oder Rettungswagen, mit Betreuung durch Rettungspersonal, für Patienten, die liegend transportiert werden müssen. Das machen wir nicht.
Die Grenze ist keine Frage des guten Willens, sondern der Verordnung: Der Arzt kreuzt auf Muster 4 an, welche Beförderungsart medizinisch nötig ist. Und bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall gilt ohnehin nur eine Nummer. Die 112.
Der Fahrer ist die Leistung, nicht das Fahrzeug
In der Krankenfahrt entscheidet nicht die Ausstattung des Wagens über die Qualität, sondern wer am Steuer sitzt.
Jeder Fahrer bei uns hat den Personenbeförderungsschein. Der setzt eine Ortskundeprüfung, ein polizeiliches Führungszeugnis und eine ärztliche Eignungsuntersuchung nach G25 voraus. Dazu kommt bei uns die regelmäßig aufgefrischte Erste-Hilfe-Schulung, und wir prüfen alle drei Jahre die Einträge im Verkehrszentralregister nach.
Das Entscheidende lässt sich allerdings nicht prüfen. Ein Patient nach der vierten Chemositzung möchte nicht unterhalten werden. Er möchte, dass jemand die Tür aufhält, den Rollator einlädt und nichts weiter sagt. Diese Zurückhaltung ist in unserem Bereich die eigentliche Fachkompetenz.
Unsere Fahrer sind außerdem zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wer regelmäßig zur Kinder- und Jugendpsychiatrie oder zur onkologischen Tagesklinik fährt, erfährt zwangsläufig Dinge, die niemanden sonst etwas angehen. Sie bleiben im Fahrzeug.
Ortskenntnis heißt hier: die richtige Tür, nicht die richtige Straße
Für eine normale Fahrt reicht die Adresse. Für eine Krankenfahrt reicht sie nicht.
Das Universitätsklinikum Tübingen in der Hoppe-Seyler-Straße ist kein Gebäude, sondern ein Gelände. Wer einen Patienten mit Gehhilfe an der falschen Zufahrt absetzt, schickt ihn auf einen Weg von mehreren hundert Metern, oft bergauf. Dasselbe gilt für die BG Klinik an der Schnarrenbergstraße und für das KfH Nierenzentrum.
Unsere Fahrer wissen, wo die Patientenvorfahrt liegt, wo der barrierefreie Eingang ist und an welcher Stelle man bei Regen halten kann, ohne dass jemand quer über den Parkplatz muss. Dieses Wissen steht in keinem Navigationssystem. Es entsteht dadurch, dass man diese Ziele täglich anfährt.
Der Takt, den nur diese Branche kennt
Serienfahrten sind das Rückgrat des Bereichs. Dialysepatienten fahren dreimal pro Woche, Strahlentherapie läuft oft täglich über mehrere Wochen.
Daraus ergibt sich eine Planung, die es sonst im Taxigewerbe nicht gibt. Die Termine stehen einmal im System und laufen dann durch, auch an Feiertagen. Während einer rund vierstündigen Dialyse wartet der Fahrer nicht am Zentrum, sondern fährt andere Fahrgäste und ist zum Behandlungsende zurück. Bei kurzen Terminen bleibt er dagegen vor Ort, weil Hin- und Rückfahrt zusammen günstiger sind als zwei Anfahrten.
Bei Chemotherapie lässt sich das Ende selten genau vorhersagen. Dann vereinbaren wir keine feste Zeit, sondern holen ab, sobald angerufen wird.
Verschiebt die Klinik einen Termin, genügt ein Anruf. Kurzfristige Absagen gehören in diesem Bereich zum Alltag und werden bei uns nicht diskutiert.
Was der Patient bezahlt
Bei einer verordneten und, wo nötig, genehmigten Fahrt zahlen gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung von 10 Prozent des Fahrpreises: mindestens 5, höchstens 10 Euro pro Fahrt. So steht es in § 61 SGB V.
Der Betrag ist gedeckelt, unabhängig von der Entfernung. Eine Fahrt aus Reutlingen über die B27 kostet den Patienten damit dasselbe wie eine Fahrt aus Ulm über die Alb. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.
Über die medizinische Notwendigkeit entscheiden wir nicht. Das tun der behandelnde Arzt und die Krankenkasse. Wir sagen Ihnen aber gern, welche Unterlagen erfahrungsgemäß fehlen, wenn eine Genehmigung abgelehnt wird.
Warum wir das seit 1986 machen
Ufuk Tahsin Akbulut hat den Betrieb 1986 mit einem Taxi begonnen. Yasin Akbulut sitzt seit 2006 selbst am Steuer, Ayfer Akbulut betreut seit 2014 den Bereich Krankenfahrten.
Was sich in vierzig Jahren angesammelt hat, sind nicht nur Fahrzeuge. Es sind die Wege über den Schnarrenberg, die Namen an den Anmeldungen, das Wissen, welche Station wann entlässt. Zu lesen ist das in über 629 verifizierten Bewertungen auf ProvenExpert
Häufige Fragen
Was unterscheidet eine Krankenfahrt von einem Krankentransport? Eine Krankenfahrt ist die sitzende Beförderung im Taxi oder Mietwagen für Patienten, die während der Fahrt keine medizinische Betreuung benötigen. Ein Krankentransport erfolgt im Krankentransportwagen oder Rettungswagen mit Betreuung durch Rettungspersonal. Welche Beförderungsart nötig ist, entscheidet der Arzt auf der Verordnung Muster 4.
Warum kann nicht jedes Taxi mit der Krankenkasse abrechnen? Für die direkte Abrechnung braucht der Betrieb eine Zulassung als Leistungserbringer und ein Institutskennzeichen. Taxi Akbulut Tübingen führt das Institutskennzeichen IK 600886089 und rechnet verordnete Fahrten direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab.
Wie viel zahle ich bei einer Krankenfahrt selbst? Gesetzlich Versicherte zahlen 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Fahrt (§ 61 SGB V). Der Betrag ist unabhängig von der Entfernung gedeckelt. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.
Welche Qualifikation haben die Fahrer? Jeder Fahrer hat den Personenbeförderungsschein mit Ortskundeprüfung, polizeilichem Führungszeugnis und ärztlicher Eignungsuntersuchung nach G25. Dazu kommen regelmäßig aufgefrischte Erste-Hilfe-Schulungen und eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit.
Fahren Sie auch regelmäßige Serienfahrten? Ja. Bei Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie legen wir die Termine einmal fest und holen Sie zu jeder Behandlung ab, auch an Feiertagen. Eine Verordnung deckt in der Regel die gesamte Behandlungsserie ab.
Sind Sie auch wirklich pünktlich da? Das ist die häufigste Frage am Telefon. Selbstverständlich werden wir pünktlich für Sie da sein. Das belegen über 629 verifizierte Bewertungen bei ProvenExpert und Google.
Krankenfahrt anfragen: telefonisch unter +49 7071 143 85 91, rund um die Uhr, über die Online-Buchung oder per WhatsApp.
Yasin Akbulut
Taxiunternehmer und Taxifahrer seit +20 Jahren. Weiterhin mit Leidenschaft dabei.
